Wie werde ich Jäger ?

Allgemeines
In ganz Deutschland gilt, dass jeder, der die Jagd ausüben möchte, einen Jagdschein besitzen muss. Die Erteilung erfolgt in der Regel durch die untere Jagdbehörde (Kreis- oder Stadtverwaltung). Sie darf nur erfolgen, wenn der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung absolviert hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie aus einer Schießprüfung bestehen soll.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig – d.h. 18 Jahre alt – ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf die Erteilung eines regulären Jagdscheins. 



In Nordrhein Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist die Jägerprüfung grundsätzlich bei der Unteren Jagdbehörde abzulegen, in dem der Prüfling seinen Hauptwohnsitz hat. Diese befindet sich entweder bei Kreisen in der Kreisverwaltung oder bei Kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.